Ist eine Nebentätigkeit im FSJ/BFD möglich?

Grundsätzlich ist es möglich, eine Nebentätigkeit auszuüben. Der Freiwilligendienst hat jedoch immer Priorität und darf nicht in Mitleidenschaft geraten. Vorab solltest du mit deiner Einsatzstelle sprechen. Gibt die Einsatzstelle das OK, kannst du dich bei uns melden.

Bitte beachte, dass die maximale Wochenarbeitszeit von insgesamt (Dienst + Nebentätigkeit) 48 Stunden nicht überschritten werden darf. Bist du unter 18 Jahre alt, darf die maximale Wochenarbeitszeit nicht mehr als 40 Stunden betragen.

Deine Nebentätigkeit darf nicht mehr als 603,00 € einbringen. Es kann sonst passieren, dass dein Gesamteinkommen (Taschengeld Freiwilligendienst + Einkommen Nebentätigkeit) versteuert werden muss.