Grundsätzlich ist es möglich, eine Nebentätigkeit auszuüben. Der Freiwilligendienst hat jedoch immer Priorität und darf nicht in Mitleidenschaft geraten.
Vorab solltest du mit deiner Einsatzstelle sprechen. Gibt die Einsatzstelle das OK, kannst du dich bei uns melden.
Bitte beachte, dass die maximale Wochenarbeitszeit von insgesamt (Dienst + Nebenjob) 48 Stunden nicht überschritten werden darf. Bist du unter 18 Jahre alt, nicht mehr als 40 Stunden pro Woche.
Dein Nebenjob darf nicht mehr als 538,00 € einbringen. Es kann sonst passieren, dass dein Gesamteinkommen (inklusive Taschengeld des Freiwilligendienstes) versteuert werden muss.