Solltest du krank sein, musst du dich morgens unverzüglich telefonisch bei deiner Einsatzstelle und auch bei der Freiwilligenagentur abmelden.
Im Falle einer Dienstunfähigkeit von mehr als drei Tagen bzw. ab dem ersten Krankheitstag bei Seminaren, wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) benötigt. Bitte teile den Kolleg*innen der Freiwilligenagentur – nach deinem Arztbesuch – den gesamten Zeitraum mit, für den du krankgeschrieben bist. Die Mitteilung muss an die E-Mail-Adresse Krankmeldungfwa@kvhs-norden.de erfolgen.
Für unentschuldigte Fehltage steht dir kein Taschengeld zu.
Wenn du länger krank bist, als in der Erstbescheinigung steht, gehst du bitte erneut zum Arzt und lässt dir eine Folgebescheinigung ausstellen.
Bis zum 42. zusammenhängenden Krankheitstag wird dir das Taschengeld weiterhin ausgezahlt. Ab dem 43. Krankheitstag erhälst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Es erfolgt jedoch keine 100 prozentige Auszahlung.