Um dich bei uns zu bewerben, bitten wir dich uns einen ausgefüllten Bewerbungsbogen und einen Lebenslauf, wenn möglich mit aktuellem Lichtbild, zukommen zu lassen.
Die Bewerbungsunterlagen können uns per E-Mail unter freiwilligenagentur@kvhs-norden.de oder postalisch an
Freiwilligenagentur Landkreis Aurich
Uffenstraße 1
26506 Norden
zugeschickt werden.
Du hast bereits eine Einsatzstelle in Aussicht? Gib dies gerne auf dem Bewerbungsbogen an!
Du hast noch keinen Kontakt mit einer Einsatzstelle? Gar kein Problem! Wir nehmen deine Bewerbung trotzdem auf und finden gemeinsam eine passende Einsatzstelle für dich!
Schaue dir auch gern unser Erklärvideo zum Thema „Wie bewerbe ich mich um einen Freiwilligendienst“ an. Einfach hier klicken.
Solltest du krank sein, musst du dich morgens unverzüglich telefonisch bei deiner Einsatzstelle und auch bei der Freiwilligenagentur abmelden.
Im Falle einer Dienstunfähigkeit von mehr als drei Tagen bzw. ab dem ersten Krankheitstag bei Seminaren, wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) benötigt. Bitte teile den Kolleg*innen der Freiwilligenagentur – nach deinem Arztbesuch – den gesamten Zeitraum mit, für den du krankgeschrieben bist. Die Mitteilung muss an die E-Mail-Adresse Krankmeldungfwa@kvhs-norden.de erfolgen.
Für unentschuldigte Fehltage steht dir kein Taschengeld zu.
Wenn du länger krank bist, als in der Erstbescheinigung steht, gehst du bitte erneut zum Arzt und lässt dir eine Folgebescheinigung ausstellen.
Bis zum 42. zusammenhängenden Krankheitstag wird dir das Taschengeld weiterhin ausgezahlt. Ab dem 43. Krankheitstag erhälst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Es erfolgt jedoch keine 100 prozentige Auszahlung.
Solltest du Fragen zu deinen Seminaren haben (zum Beispiel Wunsch auf Seminartausch), kannst du dich jederzeit an die Freiwilligenagentur wenden.
Kontakt: (04931) 1870-116 oder alternativ per E-Mail unter fwa-seminare@kvhs-norden.de
Fahrtkosten kriegst du nur für Seminare erstattet, die über uns organisiert wurden (auch Seminar zur politischen Bildung).
Am letzten Tag eines Seminares erhälst du vom Dozenten einen Vordruck, den du ausgefüllt und unterschrieben wieder bei der KVHS (Freiwilligenagentur) abgeben musst. Bei Fahrten mit Bus oder Bahn bitte Fahrkarten bzw. Tickets beilegen. Solltest du das Ticket noch für die Rückfahrt benötigen, reiche den Antrag bitte später zusammen mit allen Tickets nach. Zurzeit erhalten Freiwillige 0,20 € pro Kilometer. Es werden Hin- und Rückfahrt erstattet.
Fahrtkostenanträge und Tickets werden grundsätzlich im Original benötigt. Bitte beachten: 49 €-Tickets sowie Monatstickets sind nicht erstattungsfähig. Es sollten daher nur Einzeltickets (Bus und Bahn) genutzt werden.
Eventuell ist deine Einsatzstelle bereit, sich an deinen Kosten zu beteiligen oder diese ggf. sogar vollständig zu übernehmen. Stimme dich dafür bitte vor Dienstbeginn mit deiner Einsatzstelle ab.
Die Fahrtkosten werden dir zusammen mit dem Taschengeld in einem Betrag überwiesen.
Grundsätzlich ist es möglich, eine Nebentätigkeit auszuüben. Der Freiwilligendienst hat jedoch immer Priorität und darf nicht in Mitleidenschaft geraten.
Vorab solltest du mit deiner Einsatzstelle sprechen. Gibt die Einsatzstelle das OK, kannst du dich bei uns melden.
Bitte beachte, dass die maximale Wochenarbeitszeit von insgesamt (Dienst + Nebenjob) 48 Stunden nicht überschritten werden darf. Bist du unter 18 Jahre alt, nicht mehr als 40 Stunden pro Woche.
Dein Nebenjob darf nicht mehr als 538,00 € einbringen. Es kann sonst passieren, dass dein Gesamteinkommen (inklusive Taschengeld des Freiwilligendienstes) versteuert werden muss.
Solltest du dich in deiner Einsatzstelle unwohl fühlen, kannst du dich jederzeit an deinen Coach wenden. Sollte dieser nicht erreichbar sein, steht dir natürlich auch die Verwaltung der Freiwilligenagentur gerne zur Verfügung. Egal um welches Problem es auch gehen mag, wir sind gerne für dich in einem persönlichen Gespräch da und bemühen uns darum, eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.